Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Stand: 08. Januar 2026

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Die vertraglichen Bestimmungen gelten für Personen aller Geschlechter gleichermaßen.


Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) der HARMCON, Masbeck 28, 48329 Havixbeck (im Folgenden „HARMCON“ genannt), regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der HARMCON und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“ oder „Kunden“ genannt).

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der HARMCON erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese stellen einen integrierten Bestandteil aller Verträge dar, die HARMCON mit ihren Kunden über angebotene Lieferungen oder Leistungen abschließt. Sie finden ebenso Anwendung auf zukünftige Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, selbst wenn HARMCON ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. Auch eine Bezugnahme auf Schreiben oder E-Mails, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter enthalten oder auf diese verweisen, stellt keine Zustimmung zu deren Geltung dar.

 

§ 2 Dienstleistungen und Vertragsschluss

(1) Der genaue Umfang der Dienstleistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt des jeweiligen Angebots. Abbildungen oder Beschreibungen auf der Website oder in sonstigen Medien stellen kein verbindliches Angebot dar und werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das ihm von HARMCON oder einem Kooperationspartner übermittelte Angebot innerhalb der angegebenen Frist durch Auftragserteilung annimmt.
(3) Die HARMCON ist befugt, Dienstleistungen auch durch externe, von ihr beauftragte Servicepartner ausführen zu lassen. In diesem Fall bleibt HARMCON gegenüber dem Kunden weiterhin für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
(4) Beratungen in Rechts-, Steuer- oder Versicherungsfragen sind nicht Teil des Auftragsumfangs. Sollte sich die Notwendigkeit der Hinzuziehung entsprechender Berufsgruppen ergeben, wird die HARMCON den Kunden darauf aufmerksam machen, ohne hierzu verpflichtet zu sein.
(5) Ebenfalls nicht Bestandteil des Auftrags sind Aufgaben der Bauleitung oder Bauüberwachung im Sinne der geltenden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie Baustellenabnahmen. Die HARMCON empfiehlt dem Kunden grundsätzlich, einen Bauleiter zur Sicherstellung eines reibungslosen Baustellenablaufs und zur Qualitätssicherung einzusetzen. Sofern kein externer Bauleiter beauftragt wird, gilt der Kunde bei allen durch HARMCON begleiteten Maßnahmen als Bauleiter. Die Erteilung einer Vollmacht entbindet den Kunden nicht von dieser Verantwortung.
(6) Von Dritten oder vom Kunden bereitgestellte Daten werden von der HARMCON lediglich auf Plausibilität geprüft. Der Kunde trägt die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte. Die aus den Analysen abgeleiteten Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach anerkannten fachlichen Standards. Die Darstellung erfolgt nachvollziehbar und verständlich. Eine Haftung für die sachliche Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der vom Nutzer gelieferten Unterlagen übernimmt die HARMCON nicht.
(7) Erfolgt die Leistungserbringung online, telefonisch oder webbasiert, stellt der Kunde sicher, dass die hierfür notwendigen technischen Voraussetzungen jederzeit gegeben sind. Diese werden ihm von HARMCON mitgeteilt.
(8) Sofern im Auftrag nicht ausdrücklich anders beschrieben, erfolgt die Leistungserbringung nach Kapazität und Zeitplanung der HARMCON.

 

§ 3 Besondere Bedingungen für Aufträge zur Energieberatung

(1) Für Leistungen aus dem Bereich der Energieberatung kann ein Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Die Beantragung und Abwicklung übernimmt die HARMCON.
(2) Den Parteien ist bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Fördermitteln besteht.
(3) Für die Stornierung von Energieberatungsaufträgen gelten folgende Regelungen:
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss. Nach einem beiderseits abgestimmten Vor-Ort-Termin im Rahmen der Auftragsbearbeitung hat die Leistung bereits begonnen; ein Widerruf ist dann ausgeschlossen.
(4) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin und sagt diesen nicht mindestens 24 Stunden zuvor ab, ist die HARMCON berechtigt, 50 % des entsprechenden Auftragsinhalts in Rechnung zu stellen. Als Auftragsinhalt gelten alle Leistungen, für die ein Vor-Ort-Termin erforderlich ist.
(5) Bittet der Kunde mindestens 24 Stunden vorher um eine Terminverschiebung, wird kostenfrei ein Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung angeboten. Kommt innerhalb dieser Frist kein Termin zustande, werden 50 % des jeweiligen Auftragsinhalts berechnet. Als Auftragsinhalt gelten alle Leistungen, für die ein Vor-Ort-Termin erforderlich ist.

 

§ 4 Besondere Bedingungen für Aufträge zur Baubegleitung und Fördermittelbeantragung

(1) Die HARMCON übernimmt keine Haftung für die Auszahlung von Fördermitteln durch Dritte, ausgenommen hiervon sind ausschließlich die Bestimmungen aus § 9.

 

§ 5 Leistungsänderungen

(1) Die HARMCON berücksichtigt Änderungswünsche des Kunden, sofern diese im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zumutbar sind und den Umfang des übermittelten Angebots nicht überschreiten.
(2) Wirken sich die Prüfung von Änderungen oder deren Umsetzung auf den Vertrag aus, insbesondere hinsichtlich Aufwand oder Zeitplan, werden die Vertragsbedingungen angemessen angepasst, insbesondere hinsichtlich Vergütung oder Terminen.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen zur Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
(4) Nach Erstellung eines Sanierungsfahrplans ist maximal eine Korrektur im Preis enthalten.
(5) Nach Erstellung eines Sanierungskonzepts ist maximal eine Korrektur im Preis enthalten.

 

§ 6 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung von HARMCON angeforderten Unterlagen und Informationen vollständig und sachlich richtig innerhalb von spätestens 4 Wochen nach Aufforderung zu übermitteln. Unterlässt der Kunde notwendige Mitwirkung und verhindert dadurch die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch der HARMCON bestehen.
(2) Der Kunde trägt durch angemessenes Verhalten zu einer reibungslosen Zusammenarbeit bei. Bei unangemessenem Verhalten oder fehlender Mitwirkung wird der Kunde einmalig zur Abstellung aufgefordert. Im Wiederholungsfall kann HARMCON die Betreuung vorübergehend oder dauerhaft einstellen. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.

 

§ 7 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertrag zwischen HARMCON und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform durch Angebot und Annahme geschlossen werden.
(2) Auf Wunsch erhält der Kunde bei mündlichem Vertragsschluss eine schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung.

 

§ 8 Zahlungen, Preise, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Die von HARMCON kommunizierten Preise sind verbindlich. Sie verstehen sich brutto inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Zahlungsart, Zahlungsbedingungen und Zahlungsziel richten sich nach den Angaben im jeweiligen Angebot. Ist dort nichts festgelegt, gilt als Zahlungsart die Banküberweisung an die in der Rechnung angegebenen IBAN und beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Rechnungsdatum.
(3) Der Kunde erhält eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
(4) Eine Aufrechnung ist gegenseitig nur zulässig, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde. Dies gilt auch für Zurückbehaltungsrechte.
(5) Rechte aus dem Vertrag dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

 

§ 9 Haftung, Verjährung

(1) Die HARMCON behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unzutreffende bzw. unsachliche Äußerung über das Unternehmen oder seine Dienstleistungen, insbesondere falsche Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und ggf. ohne Ankündigung Strafanzeige zu erstatten.
(2) Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, insbesondere bei Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzungen, Pflichtverletzungen bei Vertragsverhandlungen oder unerlaubten Handlungen, soweit ein Verschulden erforderlich ist und nach Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt wird.
(3) Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wenn
a) Leben, Körper oder Gesundheit verletzt wurden,
b) Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden,
c) Ansprüche auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen,
d) Garantieversprechen oder ein übernommenes Beschaffungsrisiko bestehen.
In diesen Fällen besteht eine unbeschränkte Haftung.
(4) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt, es sei denn, es besteht unbeschränkte Haftung nach Absatz 3.
(5) Der Kunde hat das Bestehen einer Pflichtverletzung nachzuweisen; HARMCON hat das Fehlen eines Verschuldens zu beweisen (gesetzliche Beweislastverteilung).
(6) Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen von 3 Jahren gemäß § 195 BGB.

 

§ 10 Höhere Gewalt

(1) Liegt ein Fall höherer Gewalt vor, sind die Parteien vorübergehend von ihren Leistungspflichten befreit.
(2) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung erheblich erschweren oder zeitweise verhindern, berechtigen beide Parteien, die Erfüllung ihrer Pflichten um die Dauer der Störung sowie eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben. Arbeitskämpfe oder ähnliche unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Umstände gelten als höhere Gewalt. Die Parteien informieren sich unverzüglich über solche Ereignisse, soweit möglich.
(3) Dauert ein Fall höherer Gewalt länger als 3 Monate an, können beide Parteien den Vertrag kündigen.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen zwischen HARMCON und dem Kunden – inklusive Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen – haben stets Vorrang. Maßgeblich ist die schriftliche Vereinbarung oder Bestätigung durch HARMCON.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen sowie der Vertrag im Übrigen wirksam.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz der HARMCON.

 

§ 12 Widerruf

(1) Widerrufsrecht
a) Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
b) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Datum des Vertragsabschlusses.
c) Zur Ausübung des Widerrufs muss der Kunde eine eindeutige Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) an HARMCON, Masbeck 28, 48329 Havixbeck, E-Mail: energieberatung@harmcon.de senden.
d) Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
(2) Folgen des Widerrufs
a) Widerruft der Kunde den Vertrag, erstattet die HARMCON alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 28 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung. Die Rückzahlung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel, das der Kunde eingesetzt hat, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
b) Hat der Kunde verlangt, dass HARMCON während der Widerrufsfrist bereits mit der Leistung beginnt, hat er einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerrufszeitpunkt erbrachten Leistungen entspricht.

 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.